Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Montage- und Serviceleistungen

von

Montageservice Thomas Oehmcke

An der Schmiede 16

51570 Windeck

Tel.: 0151 20715097

E-Mail: oehmcke@montageservice.net

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montage- und Serviceleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Die Leistungen werden sowohl für Privatkunden als auch im Rahmen von Subunternehmerverhältnissen für gewerbliche Auftraggeber erbracht.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

•             Küchenmontage

•             Möbelmontage

•             Verlegung von Bodenbelägen

•             Montage von Türen & Fenstern

•             Innenausbauarbeiten

•             Demontage- und Reparaturarbeiten

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Subunternehmer einzusetzen.

(4) Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder ungünstiger Witterungsverhältnisse, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

(5) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, geht die Gefahr mit Anzeige der Leistungsbereitschaft auf den Auftraggeber über. Etwaige Lagerkosten trägt der Auftraggeber.

3. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

•             schriftliche Auftragsbestätigung,

•             schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder

•             Beginn der Leistungserbringung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Materialbestellung und Vorauszahlung:

Das für die Montage vereinbarte Material wird erst nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber sowie nach Eingang einer Vorauszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtauftragssumme bestellt.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Restbetrag nach Fertigstellung und Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Leistungsstandes zu verlangen.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

(6) Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

•             der Montageort frei zugänglich ist,

•             Strom- und ggf. Wasseranschlüsse funktionsfähig sind,

•             notwendige Genehmigungen vorliegen,

•             das Anfahren und Entladen des Montagefahrzeugs unmittelbar am Gebäude möglich ist.

(2) Mehrkosten durch erschwerte Anlieferung, lange Transportwege oder fehlende Transporthilfen (z. B. über das 2. Stockwerk hinaus) trägt der Auftraggeber.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet.

6. Technische Hinweise

(1) Wartungsarbeiten (z. B. Kontrolle und Ölen von Beschlägen, Überprüfung von Abdichtungsfugen, Nachbehandlung von Außenanstrichen) sind nicht Bestandteil des Auftrages, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Unterlassene Wartung begründet keine Mängelansprüche.

(2) Beim Einbau moderner Fenster und Außentüren kann ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich sein. Die Erstellung eines solchen Konzepts ist nicht Bestandteil des Auftrags und obliegt dem Auftraggeber.

(3) Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in Maß, Farbe oder Struktur, insbesondere bei Naturmaterialien (z. B. Holz, Furnier), bleiben vorbehalten.

7. Termine und Ausführung

(1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Krankheit, Verkehrsstörungen) berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

8. Abnahme

(1) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich bestätigt oder durch Nutzung konkludent abnimmt.

(2) Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern spätestens zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

9. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten, soweit gesetzlich zulässig.

10. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Widerrufsrecht (bei Verbrauchern)

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher zur Verfügung gestellt.

12. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Für Unternehmer gelten die erweiterten Eigentumsvorbehaltsregelungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Eigentums- und Urheberrechte

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

15. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

16. Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.